Bankeinlagen / Einlagensicherung
Die Finanzkrise hat nicht nur
Großanleger oder Unternehmen getroffen, sondern
auch kleine Privatanleger und deren Ersparnisse. Doch
obwohl nur eine Minderheit der Kleinanleger tatsächlich
finanzielle Verluste hinnehmen musste, das Vertrauen
in Banken und Kreditinstitute ist nachhaltig erschüttert.
Sowohl die Bundesregierung als auch die Banken und Kreditinstitute
werden aber nicht müde zu betonen, dass die Spareinlagen
der privaten Anleger auch in Zukunft sicher sind. Dabei
berufen sie sich vor allem auf die nun beschlossene
Reform der Einlagensicherung. Bei genauerer Betrachtung
wird allerdings deutlich, dass es sich dabei lediglich
um eine `kleine´ Reform handelt, der angekündigte
`große Wurf´ ist dem Bundeskabinett damit
jedoch nicht geglückt.
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- Was hat sich geändert?
Dieses System der Einlagensicherung
ist keineswegs neu, wie ein kurzer Blick auf die Geschichte
zeigt, denn aus Anlass der Pleite der Kölner Herstatt-Bank
schlossen sich die privaten deutschen Kreditinstitute
schon 1976 in einem Fonds zusammen. Damit sollten alle
Bankeinlagen der Kunden bis zu einer Höhe von 30%
des gesamten haftenden Eigenkapitals einer Bank abgesichert
werden. Grundlage dieser Garantie waren und sind die
Mitgliedsbeiträge der in diesem Einlagensicherungsfonds
zusammengeschlossenen Kreditinstitute. Sämtliche
Mitglieder zahlen in diesen Fond Beiträge ein,
jedes Jahr etwa 0,3 % aller Verbindlichkeiten gegenüber
ihren Kunden.
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Um von dieser Absicherung zu profitieren,
muss ein entsprechendes Geldinstitut aber Mitglied des
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher
Banken (BdB) sein. Diese Haftung betrifft dann alle
Guthaben der verschiedensten Anleger, egal ob es sich
um Girokonten, Spareinlagen und Termingelder handelt,
wobei lediglich Banken selbst nicht für eine solche
Entschädigung in Frage kommen. Nicht geschützt
sind dagegen Anlagen, wie Schuldverschreibungen, Zertifikate,
Wertpapiere und Fondeinlagen. Kommt es zur Zahlungsunfähigkeit
einer Bank, dann werden die Verbindlichkeiten gegenüber
den Anlegern aus dem Einlagensicherungsfond beglichen.
Bisher musste das Einlagensicherungssystem in
der Geschichte des bundesrepublikanischen Bankwesens
genau 32 Mal aktiv werden.
Damit hatten die Privatbanken ein Gegenstück
zum bereits existierenden Sicherungsfonds der öffentlich-rechtlichen
Kreditinstitute geschaffen. Dieses Sicherungssystem
besteht aus drei Stufen und basiert auf den elf Sparkassen-Stützungsfonds
(Cash-Fonds), weiterhin auf den Reserven der Landesbanken
und schließlich können Insolvenzen über
die Sicherungsfonds der Landesbausparkassen abgefedert
werden. Reichen alle diese Mittel nicht aus, sind die
Mitglieder verpflichtet zusätzlich Geld in den
Fond einzuzahlen. Einen Verlust ihrer Einlagen haben
Anleger auch bei den Genossenschaftsbanken, wie Volks-
oder Raiffeisenbanken, nicht zu befürchten. Hier
sind die Gelder der Kunden durch eine 100%ige Inhaberschuldverschreibung
bei den anderen Genossenschaftsbanken abgesichert, so
dass es bisher noch zu keiner Pleite eines solchen Instituts
kam.
Neben der staatlichen Einlagensicherung
existieren in der Bundesrepublik zahlreiche andere freiwillige
Absicherungssysteme der unterschiedlichsten Verbände,
denn nicht alle Banken sind Mitglied des freiwilligen
Einlagensicherungsfonds. Geschützt sind
damit in der Regel 90% einer Bankeinlage, aber lediglich
20.000 Euro pro Person. Einen verbindlichen Rechtsanspruch
für Hilfen aus dem Fond allerdings haben die Banken
nicht. Die jüngsten Vorstöße der Europäischen
Union reichen da schon weiter, denn viele Mitglieder
der Gemeinschaft fordern die Absicherung von bis zu
50.000 Euro pro Anleger.
Im Februar dieses Jahres wurde der Entwurf
über die Änderung des Einlagensicherungs-
und Anlegerentschädigungsgesetzes von der Bundesregierung
beschlossen und auf den Weg gebracht. Doch nur wenige
Neuerungen sind darin tatsächlich enthalten, so
beispielsweise in Hinblick auf die Entschädigungseinrichtung
für Unternehmen, die mit Wertpapieren handeln.
Unklar hingegen bleibt die Höhe des Betrags, der
die Einlagen der Kunden von privaten Kreditinstituten
absichern soll, so sind weder der Bankenverband noch
die Politik bereit darüber Auskunft zu geben. Spekulationen
von Finanzexperten gehen jedoch von einem Fondvolumen
zwischen 2 und 4,6 Milliarden Euro aus. Zwischen der
geringen Summe einerseits und den ausgesprochen großzügigen
Garantien der Banken andererseits bestünde dann
aber eine riesige Diskrepanz. Denn während derartige
Beträge im Normalfall vermutlich ausreichend erscheinen,
können in Krisenzeiten keineswegs sämtliche
Verbindlichkeiten aus diesem Topf beglichen werden.
Praktisch können damit nur Konkurse von einzelnen
kleineren Banken aufgefangen werden, kommt es dagegen
zur Insolvenz eines größeren `systemisch´
bedeutenden Kreditinstituts, können die Versprechen
zum Risikoausgleich nicht eingelöst werden. Das
zeigte sich zuletzt am Beispiel der Lehmann Brothers
Investmentbank. Einer der Auslöser der mittlerweile
globalen Finanzkrise, die Pleite der amerikanischen
Lehmann Bank, hatte auch auf die deutsche Lehmann Tochter
Auswirkungen.
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Auf den Einlagensicherungsfond
kamen als Konsequenz dieser Pleite Zahlungen in Höhe
von etwa 6, 7 Milliarden Euro zu. Möglich wurde
eine Bereitstellung der finanziellen Mittel für
die Besitzer der Bankeinlagen erst durch eine Kooperation
des Einlagensicherungsfonds mit dem staatlichen
Sonderfond Finanzmarktstabilität (SOFFIN). So wurde
eigens die Sicherungseinrichtungsgesellschaft deutscher
Banken (SdB) gegründet, die Anleihen bei den Mitgliedern
des Bankenverbands aufnahm. Dieses Geld wiederum erhielt
anschließend der Einlagensicherungsfonds
als Kredit, wobei eine staatliche Rückzahlungsgarantie
durch die SOFFIN übernommen wurde. Diese Rückzahlungsgarantie
ermöglichte den Banken weiterhin ihre Anleihen
bei der Bundesbank zu verpfänden, und auf diese
Weise an frische Geldreserven zu gelangen. Außerdem
besteht weiterhin die Hoffnung, zusätzlich die
Insolvenzmasse verwerten zu können.
Im Ergebnis der Reform besteht also
das zersplitterte deutsche Einlagensicherungssystem
mit seiner Dreiteilung in Sparkassen, Genossenschaftsbanken
und privaten Kreditinstituten weiter. Und nach wie vor
setzt die Bundesregierung in erster Linie auf die Selbstheilungskräfte
der Sicherungseinrichtungen der freien Kreditwirtschaft.
Damit dürften die Versprechen der Politik so manchem
Bürger aus der Rentendebatte wieder in schmerzlich
Erinnerung gerufen werden, denn auch damals versprachen
Politiker: die Renten sind sicher. Das Ziel aller dieser
Bemühungen in Politik und Bankwesen liegt jedoch
klar auf der Hand, denn die Auswirkungen der Finanzkrise
sind bisher noch nicht absehbar. Verlieren die Bürger
aber völlig das Vertrauen in die Finanzwelt, werden
die Konsequenzen aber umso härter ausfallen. Der
wirtschaftliche Schaden einer solchen Massenpanik unter
den Anlegern sind schier unabsehbar.
Erspartes aber nun unter der Matratze
zu horten, ist dennoch der falsche Weg für Anleger:
Durch die laufende Inflation verringert sich der Wert
des Geldes hier zusätzlich und bei einem Feuer
oder Diebstahl ist sämtliches Geld unwiederbringlich
verloren. Der Einlagensicherungsfonds kann sicher als
ein guter Ansatz gewertet werden, Sicherheit bietet
er jedoch allen Beteuerungen zum Trotz nur bei begrenzten
Schadensfällen.
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